Honorar / Abrechnung

Honorar für Behandlungen


Verschieden gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig Kosten der Behandlung.

Eine Liste der Kassen finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte fragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.

http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/test/naturheilverfahren/osteopathie



 Zur Vorlage bei der Versicherung / Beihilfestelle erstelle ich Ihnen eine detaillierte Rechnung.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH ´85)

zugänglich über:

https://freieheilpraktiker.com/images/mitgleiderbereich/GebueH.pdf


Honorar für Behandlungen Selbstzahler

Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachte Leistung.

Der Kostensatz für eine Stunde beträgt ab 01.09.2025 95,00 €


Bezahlung und Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen


ü Rechnungstellung nach der Behandlung


Erstattung der Kosten:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Heilpraktiker leider nicht (Osteopathie bitte bei der Kasse erfragen). Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif einen Teil der Behandlungskosten oder übernehmen die Gesamtgebühren. Erkundigen Sie sich hierüber bei der Versicherung / Beihilfestelle.

Werden Behandlungskosten nur teilweise erstattet, ist der Differenzbetrag vom Patienten selbst zu zahlen.

Sollte für die osteopathische Leistung ein Rezept erforderlich sein, lassen Sie sich dieses vom behandelnden Arzt ausstellen und bringen dieses zur Behandlung mit.

Bei Fragen zum Honorar setzen Sie sich bitte mit mir persönlich in Verbindung